Unsere Leistungen im Überblick:
- Beratung zur DSGVO, Coaching in Datenschutz und Datensicherheit
- IST- und SOLL-Analyse der Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
- Schulungen zum Datenschutz für Sie und Ihr Team
- Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
- Verantwortung als externer Datenschutzbeauftragter

…jetzt 80% Förderung durch das BAFA beantragen! *
Zuschüsse sichern:
bis zu 3.200 Euro bei Jungunternehmen
bis zu 2.400 Euro bei Bestandsunternehmen
Hier gibt es mehr Informationen
Beratung zur DSGVO, Coaching in Datenschutz und Datensicherheit
Sie sind auf einem guten Weg, die gesetzlichen Anforderungen der DSGVO in Ihrem Unternehmen oder Verein umzusetzen? Dabei entstehen immer wieder Fragen und Unsicherheiten?
Sie suchen einen Partner, der Ihnen oder Ihrem internen Datenschutzbeauftragten bei Detailfragen zu Seite steht, die richtigen Formulare bereitstellt und Sie bei dem Aufbau Ihres Datenschutzmanagementsystems berät?
Gern unterstützen wir Sie entsprechend Ihres Bedarfs.
IST- und SOLL-Analyse der Datenschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen
Ein Erstgespräch zum Kennenlernen und zum Besprechen des Themas „DSGVO und Ihr Unternehmen“, wie Ihre Ausgangssituation ist und eine erste Schätzung, welcher Aufwand ggf. entstehen könnte, ist kostenfrei.
Ein möglicher Arbeitsablauf wäre die Analyse Ihrer IST- und Ihrer SOLL-Situation und die Entwicklung eines tragfähigen Umsetzungskonzeptes.
Hieraus ergibt sich, welche Fragen ggf. noch zu klären sind und welche Aufgaben mit welcher Priorität erledigt werden sollten, um Ihren betrieblichen Datenschutz aufzubauen bzw. an die DSGVO anzupassen.
Es folgt ein Angebot, bei dem Sie auf einen Blick die Umsetzungsschritte und Dringlichkeiten mit den dazugehörigen Kosten erkennen. Auf dieser Basis können Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.
Schulungen zum Datenschutz für Sie und Ihr Team
Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Jedes einzelne Unternehmen hat eigene Abläufe, Ziele, Herausforderungen – und seinen eigenen Bedarf an Schulungen und Trainings.
Es ist wichtig, dass Sie und Ihre Mitarbeiter die Gesetze kennen und sicher anwenden können, um Anfragen von Betroffenen korrekt zu bearbeiten oder um meldepflichtige Datenpannen zu vermeiden. Wir informieren und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter zugeschnitten auf Ihre betrieblichen Gegebenheiten und stellen so sicher, dass die DSGVO in Ihrem Unternehmen von allen verstanden und realisiert wird.
Unterstützung bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
Zum Beispiel durch:
- Schaffung von Datenschutzrichtlinien oder eines Datenschutzhandbuches
- Unterstützung bei der Pflege der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
- Bereitstellung/Prüfung von Verträgen mit Dritt-Dienstleistern (Auftragsverarbeitungsverträge)
- Überprüfung von IT-Sicherheit und Datenschutz, Konzepte für Verbesserungen bzw. deren Implementierung
- Bereitstellung von Webseiten-Datenschutzerklärung und Betroffeneninformationen
- Bestellung Datenschutzbeauftragter und Meldung bei der Aufsichtsbehörde Datenschutz
- Sensibilisierung und Schulung von Mitarbeitern
- Begleitung bei der Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzung
- Beratung zu Meldepflichten im Datenverlustfall
- Unterstützung bei Anfragen von Betroffenen
- Stellung eines Datenschutzbeauftragten
Verantwortung als externer Datenschutzbeauftragter
Ihnen ist Datenschutz wichtig? Sie sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen? Dann ist die Benennung eines externen DSB oft die bessere Wahl. Die Pflicht zur Benennung eines DSB besteht in der Regel ab 10 Mitarbeitern, die wiederkehrend mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Ein DSB ist per Gesetz verpflichtet:
- Sie und Ihre Mitarbeiter hinsichtlich der Datenschutzvorschriften zu unterrichten und zu beraten.
- die Einhaltung der Datenschutzvorschriften zu überwachen.
- für die Sensibilisierung und Schulung Ihrer Mitarbeiter zu sorgen.
- im Zusammenhang mit einer Datenschutz-Folgenabschätzung zu beraten und diese zu überwachen.
- zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
- Betroffene vertraulich zu beraten.
Regelmäßige Probleme bei der Benennung eines Mitarbeiters als DSB:
- Kündigungsschutz
- nicht haftbar für Beratungsfehler
- geringe Arbeitseffizienz aus Mangel an Erfahrung
- hohe Ausbildungskosten
- durch Interessenkonflikt kann die Benennung unwirksam sein
(Der DSB sollte z.B. nicht der Geschäftsführer/Betriebsleiter, der IT-Leiter oder Leiter der Personalabteilung sein.)
Sie möchten die Anforderungen der Datenschutzgesetze einfach, mit möglichst geringem Aufwand, mit hoher Sicherheit und zu fairen Konditionen bei sich umsetzen. Wir stellen Ihnen einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten. Er übernimmt verantwortlich die Pflichten des DSB und unterstützt Sie bei dem Aufbau eines funktionierenden Datenschutzmanagementsystems.
Vorteile eines externen DSB durch uns:
- vertragliche Kündigungsmöglichkeiten
- haftbar für Beratungsfehler
- hohe Effizienz durch Erfahrung und Fachkompetenz
- oft kostengünstiger
* Der Fördersatz des BAFA beträgt in den neuen Bundesländern (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80% der Netto-Kosten bei einer Bemessungsgrundlage für Bestandsunternehmen vom bis zu 3000,- €. Hieraus resultiert ein maximaler Zuschuss von 2400,- €. Jungunternehmen können höher gefördert werden. Eine Förderung kann jedoch nicht garantiert werden. Ausführliche Informationen finden Sie in der Rubrik BAFA-Förderung.
Wir begleiten Sie bei der Beantragung der Mittel, eine Garantie auf Auszahlung können wir jedoch nicht übernehmen.